Sie denken an eine Förderung aber Ihr F&E-Projekt ist schon gestartet? Kein Problem: Die Forschungszulage ist das Förderinstrument, das auch laufende und sogar abgeschlossene F&E-Projekte mit bis zu 35% der förderfähigen Kosten unterstützt – und das themenoffen. Ab sofort mit bis zu 4,2 Mio. € pro Jahr!
Am 12. August 2026 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für das Jahressteuergesetz 2026 (JStG 2026) beschlossen – mit spürbaren Neuerungen für die steuerliche Forschungszulage. Die wichtigste Änderung: Die maximale Fördersumme pro Unternehmen und FuE-Vorhaben steigt von bisher 15 Mio. Euro auf 25 Mio. Euro, rückwirkend bereits für alle seit dem 1. Januar 2026 entstandenen Ansprüche.
Das steuerliche Investitionssofortprogramm, welches am 11. Juli. 2025 vom Bundesrat verabschiedet wurde und die Wirtschaft ankurbeln und Arbeitsplätze sichern soll, umfasst folgende Punkte:
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