Der Innovationsscheck soll Klein- und Mittelunternehmen (KMU) sowie wirtschaftlich tätigen Vereinen in Österreich den Einstieg in eine nachhaltige Forschungs- und Innovationstätigkeit erleichtern.
Möchten Sie in Forschung und Innovation einsteigen oder Ihre Aktivitäten in diesem Bereich intensivieren, um sich einen Wettbewerbsvorteil zu sichern? Mit dem Innovationsscheck können Sie Beratungsleistungen von Forschungseinrichtungen – darunter Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen – im Wert von bis zu 10.000 EUR finanzieren.
Die Kombination des Innovationsschecks mit dem laufenden Förderprogramm Impact Innovation kann zusätzliche Vorteile bieten. Ergebnisse aus förderbaren Leistungen wie Ideenstudien, Konzeptentwicklungen oder Arbeiten im Bereich Innovationsmanagement können gezielt in einen Antrag für Impact Innovation einfließen. Besonders wertvoll ist dies für die Problemanalyse (inkl. empirischer Untersuchungen), die Gestaltung von Innovationsprozessen sowie die Identifikation relevanter Akteure und Strukturen für ein wirkungsorientiertes Innovationsvorhaben.
Innovative Projekte im Rahmen des Innovationsschecks mit Selbstbehalt zeichnen sich dadurch aus, dass sie über den aktuellen Stand der Technik hinausgehen und das Unternehmen bei der Entwicklung neuer Dienstleistungen oder Produkte strategisch voranbringen (vgl. Leitfaden Innovationsscheck mit Selbstbehalt, Punkt 2.4). Ziel ist es, den Innovationsgedanken nachhaltig in Klein- und Mittelunternehmen (KMU) zu verankern.
Mit Impact Innovation unterstützt die FFG die Entwicklung innovativer Ideen und Lösungen. Im Mittelpunkt steht ein interaktiver Innovationsprozess, bei dem die Ideen in enger Zusammenarbeit mit allen relevanten Akteurinnen und Akteuren weiterentwickelt werden. Gefördert werden Projekte aus der Forschungskategorie „Prozess- und Organisationsinnovationen“.
Das Förderprogramm ist themen- und branchenoffen – Unternehmen aus allen Bereichen können profitieren. Anträge sind jederzeit möglich.
Impact Innovation unterstützt den gezielten Einsatz von Innovationsmethoden zur Lösung konkreter Herausforderungen. Im Mittelpunkt steht ein offener Prozess, bei dem ein breites Netzwerk an Beteiligten eingebunden wird, um neue Ideen zu entwickeln und wirkungsvolle Lösungen zu gestalten. Die Ergebnisse können innovative Dienstleistungen, Produkte oder Prozesse sein – einschließlich digitaler Lösungen –, die einen klaren Mehrwert für die Zielgruppe schaffen.
Gefördert werden Prozess- und Organisationsinnovationen, wobei sich die methodische Herangehensweise deutlich von bisherigen Entwicklungsprozessen unterscheiden sollte.
Vorkenntnisse in Forschung oder Innovation sind nicht erforderlich – die Einbindung von Innovationsexpertinnen und -experten wird explizit unterstützt.
Gefördert werden unter anderem:
Das Programm steht Organisationen aus allen Branchen offen, darunter:
Voraussetzung ist, dass die Antragsteller als kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) eingestuft werden können.
Großunternehmen können sich beteiligen, wenn ihr Projekt eine soziale Innovation verfolgt. In diesem Fall erfolgt die Förderung als De-minimis-Beihilfe. Ziel eines sozialen Projekts ist die Lösung eines gesellschaftlichen oder sozialen Problems.
Diese müssen eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben oder mit dem Projekt eine solche vorbereiten. Das bedeutet, dass ihre Produkte oder Dienstleistungen auf einem Markt angeboten werden – unabhängig davon, ob dies entgeltlich oder unentgeltlich geschieht.
Für Unternehmen in Schwierigkeiten gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) sowie die rechtlichen Grundlagen der FFG.
Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt. Dabei sind Gesamtkosten von bis zu 150.000 EUR pro Projekt möglich. Die Förderung beträgt 50 % der anerkennbaren Kosten, mit einer maximalen Fördersumme von 75.000 EUR.
Der frühestmögliche Zeitpunkt für die Anerkennung von Kosten ist das Einreichdatum des Antrags.