Dank Inspiralia wurde constellr für ihre innovative Forschung und Entwicklung mit dem BSFZ-Siegel ausgezeichnet. Wir sind stolz auf die erfolgreiche Zusammenarbeit.
Dank Inspiralia wurde constellr für ihre innovative Forschung und Entwicklung mit dem BSFZ-Siegel ausgezeichnet. Wir sind stolz auf die erfolgreiche Zusammenarbeit.
Die Förderung für lebendige Orts- und Stadtkerne unterstützt Maßnahmen, um wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Funktionen steirischer Orts- und Stadtkerne zu fördern.
Förderungen für Ihr Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
Sie planen die Entwicklung eines innovativen Produkts oder einer innovativen Dienstleistung, im nationalen oder internationalen Umfeld.Dann informieren wir Sie gerneüber möglicheFörderungen fürForschung und Entwicklung.
Forschung mit Ausrichtung auf ein spezifisches Ziel bzw. Problemstellung. Ein verwertbares Produkt oder Verfahren ist das Ziel, besteht aber erst nach mehrjähriger Weiterentwicklung.
Experimentelle Entwicklung (TRL 5-8)
Entwicklung eines Funktionsnachweises unter Laborbedingungen (PoC) hin zum (marktnahen) Prototypen. Innovation und technische Herausforderungen stehen dabei im Vordergrund.
Innovation (TRL 2-8)
Auch Projekte bei denen alleine die Innovation und der positive Nutzen im Vordergrund stehen können in manchen Programmen gefördert werden.
Voraussetzungen für eine nationale F&E-Förderung
Geförderte werden Projekte bei denen ein Großteil der Tätigkeit in Österreich stattfinden und deren Anträge vor Projektbeginn gestellt werden. Inhaltlich gibt es dabei fast keine Einschränkungen.
Wer wird gefördert?
Unternehmen aller Größen und Branchen…
…mit Firmensitz bzw. Betriebstätte in Österreich sind grundsätzlich förderfähig. Je nach Förderstelle und Programm kann es weitere Einschränkungen geben.
Startups und junge Firmen…
…profitieren oft von besonders attraktiven Fördersätzen und speziellen Programmen.
Universitäten und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen…
…mit Sitz in Österreich sind ebenfalls in vielen Programmen förderfähig, als Hauptantragssteller oder als Kooperationspartner.
Gemeinden, Vereine und NGOs…
…mit Sitz in Österreich sind ebenfalls in manchen Programmen förderfähig. Häufig ist dabei aber eine Kooperation mit einem Unternehmen nötig.
Wie wird gefördert?
Bundesländerspezifisch
Die verfügbaren Förderungen unterscheiden sich je nach Bundesland hinsichtlich Förderquoten, Abwicklung & inhaltlichen Schwerpunkten.
Nicht rückzahlbare Zuschüsse bis zu 80%
Je nach Förderprogramm und Unternehmensgröße und -alter sind bis zu 70% der anrechenbaren Projektkosten als Zuschuss möglich.
Gefördertes Darlehen bis zu 51 %
Je nach Förderprogramm und Unternehmensgröße und -alter sind bis zu 51% der anrechenbaren Projektkosten als zinsbegünstigtes Darlehen möglich.
Anrechenbare Projektkosten
Förderbar sind i.d.R. folgende Kosten, die direkt dem F&E-Projekt zuordenbar sind:
o Personalkosten (inkl. mitarbeitende Gesellschafter)
o Kosten externer Auftragsnehmer
o Sach- & Materialkosten
o Investitionen in die F&E-Infrastruktur
o Reise- und sonstige Kosten
Die wichtigsten Förderungen
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EU/International
Wirtschaftsagentur Wien – Innovation
Das Förderprogramm Innovation der WAW unterstützt kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Wien bei der Umsetzung von innovativen Projekten mit einer Förderung von max. 45 % der Projektkosten bis zu einer max. Fördersumme von 200.000 €. Die Mindestprojektgröße ist 30.000 € und die maximale Projektdauer beträgt 2 Jahre. Gefördert werden Personalkosten, zugekaufte Leistungen und projektbezogene Investitionen.
Im Fokus der Förderung steht die experimentelle Entwicklung. Sie umfasst Entwicklungstätigkeiten im Inland, die einen Funktionsnachweis unter Laborbedingungen (Proof of Concept – TRL 5) in einen funktionsfähigen Prototyp (TRL 8) überführen. Die Förderung beträgt dabei 50 % – 70 % der Projektkosten (max. 3 Mio. €) als Mix aus Zuschuss und Darlehen. Zentrale Bewertungskriterien sind Innovationsgehalt, technische Herausforderung, Nachhaltigkeit und Marktpotenzial.
Das Kleinprojekt fokussiert sich auf „kleinere“ Projekte der experimentellen Entwicklung, die von kleinen und mittleren Unternehmen umgesetzt werden. Umfasst sind Tätigkeiten im Inland, die einen Funktionsnachweis unter Laborbedingungen (Proof of Concept – TRL 5) in einen funktionsfähigen Prototyp (TRL 8) überführen. Gefördert werden Projektkosten von max. 150.000 € mit einem Zuschuss von max. 60 % (bzw. 70 % bei einem Kooperationsprojekt). Zentrale Bewertungskriterien sind Innovationsgehalt, technische Herausforderung, Nachhaltigkeit und Marktpotenzial.
Das Programm Ideen!Reich der SFG richtet sich an kleine und mittlere steirische Unternehmen, die Innovationsprojekte umsetzten möchten. Gegenstand der Entwicklung können dabei Prototypen, Demoanlagen, Beta-Versionen sowie marktreife Produkte bzw. Dienstleistungen und die dazugehörigen Geschäftsmodelle sein. Der Fördersatz beträgt im Modul „XS“ max. 70 % der anrechenbaren Projektkosten von max. 20.000 € bzw. im Modul „XL“ max. 50 % der anrechenbaren Projektkosten von max. 150.000 €.