Die Förderung „EAG-Investitionszuschüsse“ ermöglicht es Ihnen Investitionszuschüsse zu erhalten, wenn sie eine PV-Anlage neu errichten oder erweitern, sowie zur gleichen Zeit einen Stromspeicher entstehen lassen. Hier wird die Höhe der Förderungen durch einen spezifischen Fördersatz berechnet. Ausschlaggebend für die Höhe der Förderung sind bei
PV-Anlagen die Peak- Leistung in kWp und bei Stromspeichern die Kapazität in kWh, also gilt €/kWp und €/kWh.
Diese Förderung ist anwendbar für
und der Zählpunkt vorliegen.
Dieses Förderprogramm ist in vier Kategorien unterteilt. Für diese Kategorien ausschlaggebend ist die Peak- Leistung der Photovoltaikanlage.
Die 4 Kategorien und Ihre maximalen Fördersätze sind:
Der Fördersatz für Stromspeicher ist mit 200 €/kWh festgelegt. Dieser Zuschuss ist aber nur bis zu einer Kapazität von maximal 50 kWh möglich. Eine Förderung des Stromspeichers ist nur in Kombination mit einer PV-Anlage möglich, nicht aber als Einzelmaßnahme.
Aktuell beträgt das Fördervolumen für die Kategorien B, C und D jeweils 10 Mio. Euro. Eine Aufstockung dieser Fördertöpfe wie im 1. Call 2022 ist möglich aber von offizieller Seite noch nicht bestätigt.
Im Kalenderjahr 2022 finden für diesen Investitionszuschuss für Photovoltaik und Stromspeicher in den Kategorien B, C und D noch zwei Fördercalls statt.
Zu diesen Fördercalls können die Anträge eingereicht werden. Nach Beginn der Ticketziehung ist es ab dem Folgetag möglich die Einreichung des Antrags zu vervollständigen. Für diese Vervollständigung des Antrags ist eine zeitliche Frist von einer Woche festgelegt.