Erforderlich werden in Zukunft Angaben zu externen Beratern, die gegen Entgelt an der Antragsstellung mitgewirkt haben. – Sofern neben dem Antragsteller weitere, externe Personen gegen Entgelt an der Antragstellung beratend mitgewirkt haben, sind deren Namen sowie Angaben zum Beratungsunternehmen (Rechtsform, Anschrift) anzugeben.
Die BSFZ-Bescheinigung kann in Zukunft für max. drei volle Wirtschaftsjahre in die Zukunft beantragt werden.
Eine frühere Auszahlung der Forschungszulage ist durch die Integration in das Steuervorauszahlungsverfahren möglich
Die BSFZ bereitet die entsprechenden Anpassungen im Antragsportal derzeit vor. Sobald die Anpassungen erfolgt sind, werden alle registrierten Nutzerinnen und Nutzer darüber informiert und diese Seite aktualisiert.
Da mit dem Wachstumschancengesetz nun auch eigenbetrieblich genutzte abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gefördert werden können (wenn du zum Beispiel für dein Forschungsvorhaben eine bestimmte Maschine anschaffen musst, ohne die du dein Projekt nicht durchführen kannst), muss in Zukunft angegeben werden, was und warum hergestellt oder angeschafft werden muss und für welchen Teil des F&E-Vorhabens das notwendig ist.
Sie haben Ihr F&E-Projekt im Jahr 2020 gestartet und die Forschungszulage noch nicht beantragt? Schnelles Handeln ist jetzt gefragt!
Mit unserer Expertise unterstützen wir Sie bei der zügigen Erstellung der Antragsunterlagen und sorgen für die fristgerechte Einreichung beim Finanzamt (bis spätestens 31.12.2024). Mit dem Fördersatz von 25% und der maximalen Bemessungsgrundlage von 4 Mio.€ können Sie für Ihre Vorhaben bis zu 1 Mio.€ Förderung pro Jahr erhalten!