Durch die weiterhin rasant steigenden Kosten für Treibstoffe, Strom und Erdgas haben vor allem energieintensive Unternehmen große Probleme den Preisen Stand zu halten. Als Maßnahme zur Abfederung steigender Energiekosten wird der AWS Energiekostenzuschuss eingeführt. Diese Unterstützung soll Unternehmen und gewerblichen Vereinen dabei helfen die Preiserhöhung abzufedern, sowie deren Wettbewerbsfähigkeit beibehalten.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Alle Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von mindestens 3% des Umsatzes bzw. Produktionswerts. Unternehmen mit max. € 700.000 Jahresumsatz sind von diesem Kriterium befreit.
Nicht anspruchsberechtigt sind energieproduzierende und mineralverarbeitende Unternehmen oder die land- und forstwirtschaftliche Urproduktion, Unternehmen aus dem Bereich Banken- und Finanzierungswesen sowie staatliche Einheiten.
Was wird gefördert?
Es handelt sich um einen Zuschuss, der den Energiemehrkosten im Zeitraum 01.02.2023 bis 31.12.2023 entgegenwirken soll.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Zuschuss ist abhängig von der Anspruchsstufe!
Wir helfen gerne bei Anträgen, Firsten und Abwicklungen, um Ihren Zuschuss zu maximieren.