Dank Inspiralia wurde constellr für ihre innovative Forschung und Entwicklung mit dem BSFZ-Siegel ausgezeichnet. Wir sind stolz auf die erfolgreiche Zusammenarbeit.
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Die Förderung für lebendige Orts- und Stadtkerne unterstützt Maßnahmen, um wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Funktionen steirischer Orts- und Stadtkerne zu fördern.
AWS Verarbeitung, Vermarktung und Entwicklung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Beitrag vom 9. Dezember 2024
Das Ziel der Förderung besteht darin, kleine und mittelständische Unternehmen sowie landwirtschaftliche Betriebe und Zusammenschlüsse bei Investitionen in Innovation, Nachhaltigkeit, Qualität und Effizienz in der Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte zu fördern.
HIERkönnen Sie Ihr kostenloses Erstgespräch direkt vereinbaren.
AWS Verarbeitung, Vermarktung und Entwicklung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Unterstützt Investitionen in Innovation, Nachhaltigkeit, Qualität und Effizienz
Bis zu 1 Million Euro Förderung
Antragstellung laufend möglich
Teresa Heritschgo-Marczik
Team Lead
Teresa Heritschgo-Marczik ist Teamleiterin von unserem Team Invest und Finanzierungen.
Kristof Pipam
Area Manager
Kristof Pipam ist Bereichsleiter für den Investitions-, Finanzierungs- und Umweltbereich.
Wer wird gefördert?
Kleine und mittelständische Unternehmen
Landwirtschaftliche Betriebe und Vereinigungen, die sich auf die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte spezialisieren
Großunternehmen ausschließlich im Rahmen spezifischer Ausschreibungen
Wie und wie viel wird gefördert?
Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 10 bis 28 % der förderfähigen Kosten, mit einem maximalen Förderbetrag von 1 Million Euro.
Was wird gefördert?
Unterstützt werden Investitionen, die folgende Ziele verfolgen:
Steigerung des Veredelungsgrades: z. B. durch die Entwicklung innovativer Produkte, die Herstellung von Marken- oder Convenience-Produkten sowie die Nutzung von Nebenprodukten.
Verbesserung von Qualitäts- und Hygienestandards.
Optimierung betrieblicher Abläufe und Prozesstechniken.
Erhöhung der Ressourceneffizienz, z. B. durch die Wiederverwertung von Nebenprodukten und Abfällen.
Verarbeitung oder Vermarktung von biologisch erzeugten Lebensmitteln.
Förderung des Tierschutzes.
Förderfähige Kosten:
Bauinvestitionen.
Anschaffungen von Sachanlagen, wie z. B. Maschinen.
Planungs- und Beratungskosten: bis zu 12 % der Gesamtinvestition.
Weitere Infos
Mindestinvestitionsvolumen: Projekte müssen ein Investitionsvolumen von mindestens 400.000 Euro aufweisen.
Vergabemodus: Die Zuschüsse werden nach dem Prinzip „First come, first served“ vergeben.
Antragstellung: Es ist eine laufende Einreichung von Anträgen möglich.
Projektlaufzeit: Die maximale Laufzeit eines geförderten Projekts beträgt 24 Monate.
Auszahlung: Der Zuschuss wird von der AMA nach Abschluss des Projekts und Prüfung der finalen Abrechnung ausgezahlt.
Rechtliche Grundlagen: Die Förderung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und der De-minimis-Verordnung.
Einschränkung: Investitionen in die landwirtschaftliche Urproduktion sind nicht förderfähig.
Bei Fragen und Anliegen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.
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Unser Experten-Team für Ihre Projekte
Teresa Heritschgo-Marczik
Team Lead
Teresa Heritschgo-Marczik ist Teamleiterin von unserem Team Invest und Finanzierungen.