Die Förderrichtlinie für internationale Wasserstoffprojekte ist in zwei Module unterteilt:
Modul 1
Modul 2
Die zuwendungsfähigen Kosten und die Förderhöhe hängen stark vom jeweiligen Modul und der Art des Vorhabens ab.
Modul 1: Industrielle Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff und seinen Derivaten
Modul 2: Begleitende Forschungsvorhaben, Studien und Ausbildungsmaßnahmen
○100% der beihilfefähigen Kosten für Grundlagenforschung
○50% der beihilfefähigen Kosten für industrielle Forschung
○Bis zu 50% der beihilfefähigen Kosten
○Bis zu 100% für Innovationsberatungsdienste und -unterstützende Dienstleistungen
Förderbar sind unter anderem: