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Steiermark aufgepasst
Bis zu 800.000 Euro Förderung sichern
Die Förderung für lebendige Orts- und Stadtkerne unterstützt Maßnahmen, um wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Funktionen steirischer Orts- und Stadtkerne zu fördern.
News

Förderrichtlinie „Zukunftstechnologien für die industrielle Bioökonomie“

Beitrag vom 30. Dezember 2024

Förderrichtlinie „Zukunftstechnologien für die industrielle Bioökonomie“

Grafik von blauem Stern

Förderrichtlinie zur Entwicklung von nachhaltigen Bioprozessen und biotechnologischen Produkten

Grafik von blauem Kompass

in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen

Grafik von Einstellungen

Einreichungen von Projektskizzen bis zum 03.03.2025

Was wird gefördert

Aktueller Förderaufruf: „Innovative Bioproduktion für eine klimaneutrale Industrie“

 

Die Förderung unterstützt anwendungsorientierte, vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der industriellen Bioökonomie.

Im Detail werden folgende Bereiche gefördert:

  • Nachhaltige Bioprozesse für die Industrie: Verfahren zur Nutzung alternativer Rohstoffe; Unterstützung von Bioraffineriekonzepten; Fokus auf Reststoffe, CO2-basierte Rohstoffe und Kaskadennutzung zur nachhaltigen Rohstoffnutzung.
  • Neuartige bioökonomische Produkte: z. B. bioabbaubare Kunststoffe; Biofunktionalisierungen
  • Disruptive Ansätze der industriellen Bioökonomie: moderne Technologien der Modellierung; Ansätze der KI, der Automatisierung, Miniaturisierung und Nanotechnologie sowie der Synthetischen Biologie


Wer wird gefördert

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere KMU)
  • Hochschulen
  • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Wissenschaftsinstitute
  • Bundes- und Landeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben 
  • Deutsche Körperschaften des öffentlichen und des privaten Rechts
  • Verbundsvorhaben und Einzelvorhaben

Wie und wie viel wird gefördert

Die Zuwendungen von Projektförderungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Der Förderzeitraum beträgt drei Jahre.

Die Bemessungsgrundlage hängt vom Antragsteller ab.

 

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft 

Bemessungsgrundlage: zuwendungsfähige projektbezogene Kosten

Förderquoten:

– 100 % der beihilfefähigen Kosten für Grundlagenforschung (Artikel 25 Absatz 5 Buchstabe a AGVO)

– 50 % der beihilfefähigen Kosten für industrielle Forschung (Artikel 25 Absatz 5 Buchstabe b AGVO)

– 25 % der beihilfefähigen Kosten für experimentelle Entwicklung (Artikel 25 Absatz 5 Buchstabe c AGVO)

 

  • Hochschulen und Forschungseinrichtungen 

Bemessungsgrundlage: zuwendungsfähige projektbezogene Kosten

Förderquoten: individuell bis zu 100 %  Förderung möglich

       zusätzliche Projektpauschale in Höhe von 20 %  gewährt

 

 

Zusätzliche förderfähige Kosten:

-Wissenschaftskommunikation

-Projektbezogene Standardisierungs- und Normungsaktivitäten

-CO2-Kompensationszahlungen für Dienstreisen

Weitere Infos

Die Einreichungsfrist der Projektskizzen ist der 03.03.2025.

Das BMBF mit der Abwicklung der Fördermaßnahmen den Projektträger Jülich (PtJ) beauftragt.

Weitere Infos finden Sie hier

Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an unsere Expert:innen wenden

oder ein kostenloses Erstgespräch anfragen.
Oder vereinbaren Sie in unserem Kalender einen Termin für eine unverbindliche Beratung.

Wir freuen uns über Ihre Anfrage.

Javier Calvet

Managing Director
Javier Calvet ist Geschäftsführer der Inspiralia GmbH und hat einen Abschluss in Europäischer Betriebswirtschaft.

Ines Anders

Team Lead
Ines Anders ist Teil unseres Teams in Graz und leitet den Bereich Förderungen in Deutschland.

Elena Soriano

Senior Consultant
Elena Soriano ist Teil unseres Teams in Wien. Sie arbeitet im Bereich Forschungszulage.

Christopher Scholz

Senior Consultant
Christopher Scholz ist Teil unseres Teams in Berlin und zuständig für Förderprojekte in Deutschland.

Karolina Niendorf

Senior Consultant
Karolina Niendorf ist Teil unseres Teams in Deutschland und zuständig für Förderprojekte im Bereich Forschungszulage.

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