Die Förderung unterstützt anwendungsorientierte, vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der industriellen Bioökonomie.
Im Detail werden folgende Bereiche gefördert:
Die Zuwendungen von Projektförderungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Der Förderzeitraum beträgt drei Jahre.
Die Bemessungsgrundlage hängt vom Antragsteller ab.
Bemessungsgrundlage: zuwendungsfähige projektbezogene Kosten
Förderquoten:
– 100 % der beihilfefähigen Kosten für Grundlagenforschung (Artikel 25 Absatz 5 Buchstabe a AGVO)
– 50 % der beihilfefähigen Kosten für industrielle Forschung (Artikel 25 Absatz 5 Buchstabe b AGVO)
– 25 % der beihilfefähigen Kosten für experimentelle Entwicklung (Artikel 25 Absatz 5 Buchstabe c AGVO)
Bemessungsgrundlage: zuwendungsfähige projektbezogene Kosten
Förderquoten: individuell bis zu 100 % Förderung möglich
zusätzliche Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt
-Wissenschaftskommunikation
-Projektbezogene Standardisierungs- und Normungsaktivitäten
-CO2-Kompensationszahlungen für Dienstreisen
Die Einreichungsfrist der Projektskizzen ist der 03.03.2025.
Das BMBF mit der Abwicklung der Fördermaßnahmen den Projektträger Jülich (PtJ) beauftragt.
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