Alternativ gibt es die Möglichkeit, staatliche bzw. länderspezifische Garantien zu beantragen:
• Für innovative Start-ups mit technologisch anspruchsvoller und (stark) skalierbarer Lösung
• Phase: Marktaufbau und -durchdringung
• 80% staatliche Haftung, ohne Rücksicherheiten!
• Tranchen werden nach Erreichung definierter und vertraglich abgesicherter Meilensteine freigegeben
• Voraussetzung:
o Eingebrachtes echtes Eigenkapital (Stammkapital, Gesellschaftereinlage etc.) –> bis zu 2 Jahre vor Antragsstellung
o langfristigiges (>10 Jahre) und unverzinstes Fremdkapital –> bis zu 2 Jahre vor Antragsstellung
Sollten sie finanziell gefährdet, aber noch nicht zahlungunfähig sein, kann auch um eine Garantie zur Restrukturierung des Unternehmens angesucht werden!