Die eigenbetriebliche F&E richtet sich an Unternehmen, die ihre Forschung intern durchführen – mit eigenem Personal, eigenen Ressourcen und unter eigener Projektverantwortung. Diese Variante bietet einige Vorteile:
Unbeschränkte Bemessungsgrundlage: Es gibt keine Obergrenze für die anrechenbaren Kosten.
Eigenständigkeit: Sie behalten die volle Kontrolle über Inhalte, Ressourcen und Projektziele.
Durchführung im Inland: Die Forschungsaktivitäten müssen in einem inländischen Betrieb oder einer Betriebsstätte stattfinden.
Förderfähigkeit: Es müssen die Kriterien für F&E nach § 108c EStG erfüllt sein.
Diese Variante eignet sich besonders für Unternehmen mit etablierten F&E-Abteilungen oder starkem Innovationsfokus, die langfristig eigenes Know-how aufbauen möchten.
Bei der Auftragsforschung werden Forschungstätigkeiten ganz oder teilweise an externe Partner vergeben – etwa an spezialisierte Unternehmen oder Forschungseinrichtungen. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn internes Know-how oder Kapazitäten fehlen.
Wichtige Merkmale der Auftragsforschung:
Deckelung der Bemessungsgrundlage: Maximal € 1 Mio. der Auftragskosten können geltend gemacht werden.
Externe Umsetzung: Der Forschungsauftrag wird klar abgegrenzt (z. B. Entwicklung einer spezifischen Komponente).
Bedingungen an Auftraggeber und Auftragnehmer:
Der Auftraggeber muss ein inländischer Betrieb oder eine Betriebsstätte sein.
Der Auftragnehmer muss seinen Sitz im EU/EWR-Raum haben.
Auch hier müssen beim Auftragnehmer die Kriterien für F&E nach § 108c EStG vorliegen.
Diese Form bietet sich für Unternehmen an, die punktuell externes Spezialwissen benötigen oder die Entwicklungsrisiken auslagern wollen.
Die Entscheidung zwischen eigenbetrieblicher F&E und Auftragsforschung hängt maßgeblich von der Unternehmensstruktur, den verfügbaren Ressourcen und dem Ziel des Projekts ab: