Gefördert wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch eine klimafreundliche Technologie
sowie die umfassende Zentralisierung der Wärmeverteilung im mehrgeschoßigen Wohnbau sowie in
Reihenhausanlagen.
Kriterien:
Einreichen können GebäudeeigentümerInnen laut Grundbuch bzw. deren bevollmächtigte Vertretung (z.B. die
Hausverwaltung) im Namen des Eigentümers/der Eigentümerin.
Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben.
Die Berechnung der Förderung erfolgt als Pauschale abhängig von der gewählten Systemlösung:
Vorrangig wird der Anschluss an eine klimafreundliche bzw. hocheffiziente Fernwärmeversorgung gefördert.
Gibt es keine Anschlussmöglichkeit an der Projektadresse sind auch andere Systeme Förderfähig.
Es können Leistungen gefördert werden die nach dem 1.1.2023 erbracht wurden bzw. werden.
Projekte müssen bis spätestens 30.9.2027 umgesetzt werden.
Ist neben dem Heizungstausch auch eine thermische Gebäudesanierung geplant kann diese ebenfalls
förderfähig sein. Informationen dazu können dem entsprechenden Infoblatt entnommen werden.