Gefördert werden können folgende förderwerbende Personen:
Die Förderung erfolgt als Zuschuss bis zu 50 % der Gesamtkosten für Investitionen und Dienstleistungen, die den programmrelevanten Zielen entsprechen. Maximal sind dabei pro Projekt Förderbeträge bis zu 800.000 Euro möglich. Die anrechenbaren Projektkosten variieren je nach Art des Vorhabens:
Gefördert werden zwei Hauptbereiche:
Die Abwicklung des Förderprogramms erfolgt durch die Abteilung 17 Landes- und Regionalentwicklung der Steiermärkischen Landesregierung. Das Einzugsgebiet für förderfähige Projekte umfasst neben Graz auch alle steirischen Städte und Gemeinden, die in der Landesentwicklungsplanung als regionale Zentren definiert sind.
Den Ausschreibungsleitfaden finden Sie HIER.