„Microelectronics2Market“ als Technologieinitiative unterstützt die Umsetzung neuer, strategisch ausgerichteter Geschäftsfeldentwicklungen, die positive Effekte auf die Halbleiterindustrie und verwandte Sektoren in Österreich und der EU haben. Eine Kooperation ist dabei weder vorgesehen noch förderfähig. Gefördert werden ausschließlich Forschungs- und Entwicklungsprojekte der Kategorie Experimentelle Entwicklung. Anträge können fortlaufend eingereicht werden.
Eine Förderung setzt voraus, dass das Vorhaben positive Auswirkungen auf die Halbleiterindustrie und das zugehörige Wertschöpfungsnetzwerk hat.
Ein besonderer Schwerpunkt dieser Technologieoffensive liegt auf der Technologieführer-Positionierung.
Gefördert werden Unternehmensprojekte im Bereich der Experimentellen Entwicklung. Microelectronics2Market-Projekte führen zu marktfähigen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen – einschließlich digitaler Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Die Förderung richtet sich an kleinere Vorhaben mit einem Projektvolumen von bis zu € 3 Mio. pro Projekt. Die Förderquote orientiert sich primär an der Unternehmensgröße.
Da Microelectronics2Market-Projekte typischerweise „single firm“-Projekte sind, ist keine Kooperations-Bonifizierung vorgesehen, wie es beispielsweise bei einem Basisprogramm-Projekt oder Kleinprojekt der Fall wäre.
Die Technologieoffensive „Microelectronics2Market“ legt den Schwerpunkt auf mittelständische Unternehmen (KMU und insbesondere Scaleups) ebenso wie etablierte Technologieführer.
Neben der klassischen Chipproduktion sind insbesondere auch Unternehmen aus verwandten Bereichen wie zB der Vormaterialfertigung, dem Packaging, Bonding etc., aber auch neue Verfahren zB im Zusammenhang mit der technologischen Nutzung von Quanteneffekten für Datenverarbeitung oder mit Energiespeicherung geeignet, einen Antrag zu stellen.
Für Unternehmen in Schwierigkeiten wird auf die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und die Rechtsgrundlagen der FFG verwiesen.
Die Förderung für ein „Microelectronics2Market“-Projekt besteht aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 45 % der anerkennbaren Kosten. Die Förderquoten sind wie folgt gestaffelt:
– Kleinunternehmen (KU): 45 % der Projektkosten
– Mittelunternehmen (MU): 35 % der Projektkosten
– Großunternehmen: 25 % der Projektkosten
Förderfähig sind alle dem Projekt zurechenbaren Kosten, die während des Förderzeitraums gemäß dem Fördervertrag entstehen. Dazu gehören:
– Personalkosten
– Kosten für die Nutzung von F&E-Infrastruktur
– Sach- und Materialkosten
– Reisekosten
– Drittkosten
Diese Kosten müssen:
– Direkt dem Projekt zugeordnet werden können
– Zusätzlich zum normalen Betriebsaufwand anfallen
– Den Vorgaben des Fördervertrags entsprechen
– Mit entsprechenden Belegen nachgewiesen werden
Der frühestmögliche Zeitpunkt für die Anerkennung von Kosten ist das Einreichdatum des Antrags. Weitere Details entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen und dem FFG-Kostenleitfaden.
Die Bewertung der „Microelectronics2Market“-Projekte erfolgt nach den Kriterien des Leitfadens für Unternehmensprojekte der Experimentellen Entwicklung. Dabei werden an die eingereichten Forschungs- und Entwicklungsprojekte hohe Anforderungen gestellt, insbesondere hinsichtlich:
– Innovationsgehalt
– Technisches Risiko
– Nutzen der Entwicklung
Ein hohes wirtschaftliches Risiko des Vorhabens wird im Rahmen der „Microelectronics2Market“-Technologieoffensive positiv bewertet. Zudem ist ein spezifischer Bewertungspunkt dieser Initiative, dass durch das Projekt die Forschungstätigkeit der Unternehmen intensiviert wird.