Eine leistungsfähige Nahversorgung ist ein wesentlicher Faktor für die wirtschaftliche Stabilität und Lebensqualität in den Regionen – insbesondere außerhalb urbaner Zentren. Sie sichert wohnortnahe Versorgung, schafft Arbeitsplätze und stärkt die lokale Wertschöpfung. Gleichzeitig sehen sich viele kleinstrukturierte Nahversorgungsbetriebe mit zunehmendem wirtschaftlichem Druck konfrontiert: geringe Margen, steigende Betriebskosten und die Konkurrenz durch den Onlinehandel stellen ihre Existenz nachhaltig infrage. An dieser Stelle setzt das Förderprogramm Lebens!Nah der Steirischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft (SFG) an. Es bietet gezielte finanzielle Unterstützung für Investitionen und Digitalisierungsvorhaben von Nahversorgerinnen und Nahversorgern in der Steiermark – mit dem Ziel, regionale Infrastruktur langfristig zu sichern und wirtschaftliche Impulse vor Ort zu setzen.
Das Programm richtet sich an Unternehmen, die den täglichen Bedarf decken und regional verankert sind. Förderfähig sind:
Kleinstbetriebe aus den Bereichen Gewerbe, Handwerk, Einzelhandel und Dienstleistungen
Kleinbetriebe wie Bäckereien, Fleischereien, Konditoreien oder Lebensmittelhändler mit Vollsortiment
Betriebe, die über 50 % ihres Umsatzes mit Privatpersonen erwirtschaften
Unternehmen mit Standort in der Steiermark
Nicht förderfähig sind hingegen:
Tourismus-, Gastronomie- und Landwirtschaftsbetriebe
Handelsunternehmen, die ausschließlich online verkaufen (ohne stationäres Geschäft)
UnternehmerInnen mit unselbstständiger Tätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze
Privatpersonen
Ob moderne Maschinen, neue Verkaufsflächen oder digitale Infrastruktur – Investitionen sind notwendig, um am Markt zu bestehen. Mit dem Modul „Investitionen“ unterstützt die SFG solche Vorhaben ab einem Projektvolumen von 20.000 Euro.
Förderfähig sind zum Beispiel:
Maschinen und Anlagen
Büro- und Geschäftsausstattung
Hardware und Software (z. B. Kassensysteme)
Bauliche Maßnahmen zur besseren Herstellung und Präsentation von Waren und Dienstleistungen
Rahmenbedingungen:
Mindestprojektvolumen: 20.000 Euro
Förderquote: 15 % der Kosten
Zusätzlicher Innovationsbonus: bis zu 5 %
Maximale Förderung: 15.000 Euro zzgl. Innovationsbonus
Nicht gefördert: Leergutrücknahmesysteme – dafür gibt es separate Umweltförderungen
Gerade im digitalen Bereich besteht in kleinen Betrieben oft Nachholbedarf. Dabei eröffnen moderne Tools und Onlinepräsenz ganz neue Möglichkeiten – von effizienteren Prozessen bis hin zur Erschließung neuer Zielgruppen. Im Modul „Digitalisierung“ werden deshalb gezielt Maßnahmen gefördert, die den Betrieb digital weiterentwickeln.
Gefördert wird die Digitalisierung von:
Produktionsprozessen
z. B. Einführung oder Erweiterung eines ERP-Systems
Vertriebsprozessen
z. B. CRM-Systeme, Kundenportale, Onlinebuchungsplattformen
Innerbetrieblichen Abläufen
z. B. digitale Zeiterfassung, Projektmanagementtools, Dokumentenmanagement
Marketingmaßnahmen
z. B. erstmalige Erstellung einer Website oder eines Online-Shops, E-Payment, App-Entwicklung, Social-Media-Kampagnen, Webvideos
Rahmenbedingungen:
Mindestprojektvolumen: 3.000 Euro
Förderquote: 30 %
Maximale Förderung: 2.500 Euro
Einreichung: maximal einmal pro Kalenderjahr
Wichtig: Bestehende Websites oder Shops können nur in Kombination mit einer Prozessdigitalisierung gefördert werden
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