Der Fördersatz für kleine und mittlere Unternehmen gemäß der KMU-Definition wurde ab 2024 auf 35% angehoben. Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben zählen nicht nur die Personalkosten, sondern auch (unter bestimmten Voraussetzungen) die Auftragskosten sowie Anschaffungs- und Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens.