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Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von überwiegend betrieblich genutzten Gebäuden, die älter als 15 Jahre sind.
Kriterien:
Förderungsmittel für die thermische Gebäudesanierung und Gebäudebegrünungen werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt.
Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss gewährt.
Die Berechnung erfolgt pauschal und hängt vom erreichten Dämmstandard sowie vom sanierten Gebäudevolumen ab. Gebäudeerweiterungen sind nicht förderfähig.
Förderhöhe:
Bis zu 26 €/m³ bei signifikanter Unterschreitung des HWB₍Ref,RK₎ gemäß OIB-Richtlinie 6
Bis zu 18 €/m³ bei einfacher Unterschreitung des HWB₍Ref,RK₎ gemäß OIB-Richtlinie 6
Bis zu 18 €/m³ bei Reduktion des HWB₍Ref,RK₎ um 50 %
¹ Der Wert wird anhand des Energieausweises ermittelt.
² Der Wert wird ebenfalls aus dem Energieausweis ermittelt.
Zu den förderfähigen Kosten zählen Material-, Montage- und Planungskosten.
Förderungsfähige Projektteile:
Dämmung der Außenwände, der obersten Geschoßdecke, des Daches, der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
Sanierung oder Austausch von Fenstern und Außentüren
Freiwilliger Einbau von Lüftungsgeräten mit Wärmerückgewinnung
Außenliegende Verschattungssysteme zur Reduktion des Kühlbedarfs des Gebäudes
Zusätzlich können im Rahmen einer thermischen Gebäudesanierung unter bestimmten Voraussetzungen auch Dach- und Fassadenbegrünungen mitgefördert werden.