Im Rahmen dieser Ausschreibung zur Gewährung eines Transformationszuschusses sind Maßnahmen antragsberechtigt, die im Zuge einer Investition in eine klimafreundliche Technologie einen Ausgleich der damit einhergehenden Kostendifferenz zwischen den bestehenden fossilen und den neuen erneuerbaren Energieträgern benötigen.
Mindestkriterien:
ODER
Ansuchen für die Zwecke der Transformation der Industrie können von natürlichen oder juristischen Personen sowie Personengesellschaften gestellt werden, welche Tätigkeiten nachgehen, die unter den Anwendungsbereich des Anhang I UFG (siehe nachstehende Tabelle) fallen und deren Maßnahmen die Voraussetzungen der Ausschreibung erfüllen.
Die Förderung wird in Form von einem Zuschuss für die getätigte Investition, dem sogenannten „Investitionszuschuss“ gewährt. Für diese Ausschreibung steht ein Budget von 100 Millionen Euro zur Verfügung. Die maximale Förderung ist mit 80 % der förderfähigen Kosten bzw. maximal 80 Millionen Euro je Antrag festgelegt.
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