Zielgruppe:
Die UIP-Förderung richtet sich an:
Art der Förderung:
Die Förderung erfolgt sowohl durch Zuschüsse als auch durch Kredite/Darlehen. Steuererleichterungen sind im Rahmen dieses Programms nicht vorgesehen.
Zuordnung:
Das Umweltinnovationsprogramm ist eine nationale Förderung.
Antragstellung:
Anträge müssen vor Projektbeginn eingereicht werden. Es gibt keine festen Antragsfristen, sodass Anträge jederzeit gestellt werden können.
Gefördert werden modellhafte Investitionen zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen in verschiedenen Bereichen, darunter:
Zusätzlich können auch begleitende oder abschließende Messungen, die ausschließlich der Erfolgskontrolle des Vorhabens dienen, gefördert werden.
Die Förderung im Rahmen des UIP erfolgt entweder als Investitionszuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines von der KfW refinanzierten Hausbankkredits. Ziel der Förderung ist es, beispielhafte Pilotprojekte zu unterstützen, die aufzeigen, wie Umweltbelastungen durch innovative technologische Verfahren oder neuartige Verfahrenskombinationen vermieden oder verringert werden können. Diese Pilotprojekte sollen den Stand der Technik in Deutschland voranbringen, andere Akteure zur Nachahmung anregen und Impulse für die deutsche und europäische Umweltpolitik setzen.
Die UIP-Förderung zeichnet sich durch folgende Besonderheit aus: