Die NIS2-Richtlinie, die bis zum 17. Oktober 2024 umgesetzt werden muss, verpflichtet Unternehmen zur Implementierung von obligatorischen Sicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten im Bereich der Cybersicherheit. Ihr Ziel ist es, auf europäischer Ebene ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau sicherzustellen, wobei die Stärkung der Sicherheit und Cyberabwehrfähigkeit von Unternehmen einen wichtigen Bestandteil bildet.
Die Ausschreibung „Cyber Security Schecks 2023“ unterstützt österreichische KMU in bestimmten Sektoren, die unter die NIS2-Richtlinie fallen, finanziell bei der Umsetzung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen. Dies dient der Sensibilisierung für die verpflichtenden Sicherheitsmaßnahmen, die durch die nationale Umsetzung der NIS2-Richtlinie entstehen, und erleichtert den betroffenen KMU die Vorbereitung darauf.
Der Cyber Security Scheck unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung technischer Sicherheitsmaßnahmen gemäß NIS2, um die Sicherheit und Cyberabwehrfähigkeit ihrer Netz- und Informationssysteme zu stärken.
Die Förderung erstreckt sich auf die Kosten für Technologien sowie Beratungsleistungen, die für die Umsetzung der technischen Sicherheitsmaßnahmen notwendig sind.
Bitte beachten Sie insbesondere:
Gefördert werden ausschließlich
die über eine Niederlassung in Österreich verfügen, in den Anwendungsbereich der NIS2 Richtlinie fallen und bestimmten Sektoren angehören.
Die Förderung wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt und beläuft sich auf höchstens 10.000 € pro Cyber Security Scheck.
Die Förderquote beträgt maximal 40 % der förderfähigen Gesamtkosten des Projekts.
Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Fonds Zukunft Österreich und des Programms DIGITAL Europe der Europäischen Kommission.