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News / Cyber Security Cyber Security

Cyber Security Schecks 2023

Beitrag vom 24. November 2023


Cybersecurity-Schecks spielen eine entscheidende Rolle bei der Unterstützung österreichischer kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU), die gemäß der Cybersicherheits-Richtlinie NIS2 zur Umsetzung von Maßnahmen verpflichtet sind. Diese Schecks sind eine initiative des Nationalen Koordinierungszentrums für Cybersicherheit (NCC-AT) und zielen darauf ab, Unternehmen bei der effektiven Implementierung von Cybersicherheitsmaßnahmen im Rahmen von NIS2 zu unterstützen.

Hintergrund und Zielsetzung

Die NIS2-Richtlinie, die bis zum 17. Oktober 2024 umgesetzt werden muss, verpflichtet Unternehmen zur Implementierung von obligatorischen Sicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten im Bereich der Cybersicherheit. Ihr Ziel ist es, auf europäischer Ebene ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau sicherzustellen, wobei die Stärkung der Sicherheit und Cyberabwehrfähigkeit von Unternehmen einen wichtigen Bestandteil bildet.

Die Ausschreibung „Cyber Security Schecks 2023“ unterstützt österreichische KMU in bestimmten Sektoren, die unter die NIS2-Richtlinie fallen, finanziell bei der Umsetzung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen. Dies dient der Sensibilisierung für die verpflichtenden Sicherheitsmaßnahmen, die durch die nationale Umsetzung der NIS2-Richtlinie entstehen, und erleichtert den betroffenen KMU die Vorbereitung darauf.


Was wird gefördert?

Der Cyber Security Scheck unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung technischer Sicherheitsmaßnahmen gemäß NIS2, um die Sicherheit und Cyberabwehrfähigkeit ihrer Netz- und Informationssysteme zu stärken.
Die Förderung erstreckt sich auf die Kosten für Technologien sowie Beratungsleistungen, die für die Umsetzung der technischen Sicherheitsmaßnahmen notwendig sind.

Bitte beachten Sie insbesondere:

  • Es kann maximal 1 Cyber Security Scheck pro Unternehmen gefördert werden.
  • Der Förderzeitraum beträgt 12 Monate, eine Verlängerung ist nicht möglich.
  • Die Förderung muss vor Umsetzung der Maßnahme beantragt werden.
  • Der Projektstart muss bis spätestens 01.04.2024 erfolgen.

Wer ist förderbar?

Gefördert werden ausschließlich

  • Mittlere Unternehmen (MU) – das sind Unternehmen bis 249 Beschäftigte und bis 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder bis 43 Mio. Euro Jahresbilanzsumme, und
  • Kleinunternehmen (KU) – das sind Unternehmen bis 49 Beschäftigte und bis 10 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanz

die über eine Niederlassung in Österreich verfügen, in den Anwendungsbereich der NIS2 Richtlinie fallen und bestimmten Sektoren angehören.


Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt und beläuft sich auf höchstens 10.000 € pro Cyber Security Scheck.
Die Förderquote beträgt maximal 40 % der förderfähigen Gesamtkosten des Projekts.
Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Fonds Zukunft Österreich und des Programms DIGITAL Europe der Europäischen Kommission.

Die Ausschreibung ist noch bis 15.04.2024 offen.

Unser Team für Ihre F&E-Projekte ist gerne für Sie da!

Anian Tröndle

area manager
Anian Tröndle ist Area Manager für Forschungs- und Entwicklungsförderungen in Graz.

Dominik Kogler

Consultant
Dominik Kogler unterstützt unser Team in Graz. Er ist im Bereich Forschung & Entwicklung tätig.

Julia Noll

Consultant
Julia Noll unterstützt unser Team in Graz. Sie ist im Bereich Forschung & Entwicklung tätig.

Julian Fischer

Consultant
Julian Fischer ist Teil unseres Teams in Graz. Er ist im Bereich Forschung & Entwicklung tätig.

Bettina Peßenhofer

Project Assistant
Bettina Peßenhofer ist Teil in unserem Team in Graz und unterstützt bei F&E Projekten

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